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Checkliste Arbeitgeber

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Eintritt


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zu versichernde Person spätestens 30 Tage nach Stellenantritt bei der Vorsorgestiftung VSAO mit dem Formular «Eintrittsmeldung» anzumelden. Die «Eintrittsmeldung» ist zwingend durch den Arbeitgeber zu unterzeichnen.

Eintrittsmeldung


Mutationen

Sämtliche Änderungen (auch unterjährige) des Lohnes, Beschäftigungsgrades, Zivilstandes, der Adresse oder die Meldung eines unbezahlten Urlaubes (ohne Risikoversicherung), sind durch den Arbeitgeber mit dem Formular «Mutationsmeldung» innert 30 Tagen zumelden.

Mutationsmeldung


Austritt

Das ausgefüllte Formular «Austrittsmeldung» muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der Vorsorgestiftung VSAO zugestellt werden. Das Formular ist zwingend durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu unterzeichnen. Tritt die Versicherte Person nicht unmittelbar nach Austritt eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal eines Monats unverändert bestehen (Nachdeckung).

Austrittsmeldung


Unbezahlter Urlaub (ungekündigte Anstellung)

Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes besteht kein Versicherungsschutz. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, eine Risikoversicherung für maximal 18 Monate auf eigene Rechnung bei der Vorsorgestiftung VSAO weiterzuführen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem gültigen Vorsorgeplan. Das Antragsformular muss zwingend durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer unterzeichnet werden.

Merkblatt | Antragsformular


Stellenunterbruch (Ende der Anstellung / Reduktion des Beschäftigungsgrades)


Bei einem Stellenunterbruch oder einer Reduktion des Beschäftigungsgrades kann der Arbeitnehmer eine Risikoversicherung für maximal zwei Jahre bei der Vorsorgestiftung VSAO auf eigene Rechnung weiterführen (gilt nur für Personen unter 50 Jahren mit gültiger Niederlassung in der Schweiz). Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan «Unterbruchsversicherung».

Merkblatt | Vorsorgeplan


Bezüglich Beratung zum Abschluss einer «Unterbruchsversicherung» oder «Risikoversicherung bei unbezahltem Urlaub» sind die Mitarbeitenden (vor Eintritt der entsprechenden Ereignisse) an die Vorsorgestiftung VSAO zu verweisen.


Weitere zwingende Informationen durch den Arbeitgeber an die austretenden Mitarbeitenden


Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung (Abredeversicherung)


Über das Ende der obligatorischen Versicherung (z.B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsunterbrüche ohne Lohnfortzahlung oder Stellenunterbruch) hinaus können Arbeitnehmende, die obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert sind, diesen Versicherungsschutz durch Abrede bis zu 180 Tagen verlängern. Der Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle besteht, solange Anspruch auf mindestens 50 Prozent des Lohnes oder Lohnersatz einer Kranken- oder Unfallversicherung besteht. Endet der Anspruch, so erlischt der Versicherungsschutz nach 30 Tagen.

Arbeitslose sind während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung sowie während der Warte- und Einstelltagen obligatorisch bei der SUVA versichert.


Kollektiv Krankentaggeldversicherung

Übertritt in die Einzel-Krankentaggeldversicherung

Jeder in der Schweiz wohnhafte versicherte Arbeitnehmer kann vom Zeitpunkt an, wo er aus dem Kreis der versicherten Personen ausscheidet, wenn der Vertrag erlischt oder wenn er als arbeitslos gilt, innert 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung von der Kollektiv- in die Einzelversicherung übertreten. Massgebend sind die Bedingungen und Tarife der Einzelversicherung.


Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

Einschluss der Unfalldeckung in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

Austretende Mitarbeitende, welche die Deckung für Unfall aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG ausgeschlossen haben, müssen bei ihrer Krankenkasse innerhalb eines Monats die Unfalldeckung wiederum einschliessen, wenn Sie

- die Abredeversicherung UVG nicht abschliessen
- die Abredeversicherung nicht abschliessen können, weil sie nicht NBU-versichert waren.

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