Die ausgefüllte Dienstaustrittsmeldung
muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber der Vorsorgestiftung VSAO zugestellt werden.
Tritt die Versicherte Person nicht unmittelbar nach Austritt
eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz
während maximal eines Monats unverändert bestehen.