Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie spätestens
30 Tage nach Stellenantritt bei der Vorsorgestiftung VSAO
anzumelden.
Übertragung der Freizügigkeitsleistung
Beim Eintritt in die Vorsorgestiftung VSAO sind Sie verpflichtet,
die bestehenden Freizügigkeitsleistungen zur Äufnung
des Alterssparkapitals einzubringen. Das Formular «Freizügigkeitsleistung»
für die Übertragung der Kapitalien erhalten
Sie mit dem ersten Versicherungsausweis.Während Ihrer
Versicherungszeit bei der Vorsorgestiftung VSAO
Mutationen
Sämtliche Änderungen (auch unterjährige)
Ihres Lohnes, Beschäftigungsgrades, Zivilstandes,
Ihrer Adresse oder die Meldung eines unbezahlten Urlaubes
(ohne gewünschten Risikoversicherungsschutz) sind
uns durch den Arbeitgeber mitzuteilen.
Unterstützungsvertrag
Leben Sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
auch unter Personen gleichen Geschlechts, wird diese Gemeinschaft
der Ehe unter den Voraussetzungen gemäss Stiftungsreglement
Art. 5.3.1 gleichgestellt. Das Formular «Unterstützungsvertrag»
kann bei uns angefordert oder auf unserer Website bezogen
werden.
Reglementarischer Einkauf
Ein reglementarischer Einkauf erhöht Ihre künftige
Altersleistung. Die Berechnung der maximal möglichen
Einkaufssumme muss bei uns angefordert werden. Die steuerliche
Abzugsfähigkeit eines Einkaufsbetrages müssen
Sie bei der zuständigen Steuerbehörde abklären.
Nach getätigtem Einkauf kann die daraus resultierende
Leistung in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform
bezogen werden.
Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine neue,
zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes
Wohneigentum genutzt werden. Bei einem Vorbezug oder einer
Verpfändung werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen
nicht gekürzt.
Hypotheken
Die Vorsorgestiftung VSAO gewährt Ihnen zu attraktiven
Zinssätzen auf Antrag hin, im Rahmen Ihrer vorhandenen
finanziellen Möglichkeiten, grundpfandgesicherte
Darlehen ausschliesslich für selbst bewohntes Wohneigentum
(Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum).
Weiterführung der Risikoversicherung
bei einem Arbeitsunterbruch
Stellenunterbruch (Ende der Anstellung / Reduktion
des Beschäftigungsgrades)
Bei einem Stellenunterbruch oder einer Reduktion Ihres
Beschäftigungsgrades (für Personen unter 50
Jahren mit gültiger Niederlassung in der Schweiz)
können Sie die Risikoversicherung (Rentenleistungen
bei Invalidität/Tod durch Unfall/Krankheit) für
maximal 2 Jahre auf eigene Rechnung weiter führen.
Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet.
Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan
«Unterbruchsversicherung».
Der Antrag (Formular bitte bei der Vorsorgestiftung VSAO
anfordern) muss bis spätestens 2 Monate nach dem
Ende Ihrer Anstellung bei uns eingereicht werden.
Zusätzlich zur «Unterbruchsversicherung»
empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Abredeversicherung
UVG (Weiterführung der Nichtberufsunfallversicherung
für maximal 180 Tage). Wenden Sie sich für den
Abschluss dieser Versicherung bitte vor dem Ende Ihrer
Anstellung an Ihren Arbeitgeber.
Unbezahlter Urlaub (ungekündigte Anstellung)
Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes besteht
kein Versicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit,
die Risikoversicherung (Rentenleistungen bei Invalidität/Tod
durch Unfall/Krankheit für maximal 18 Monate auf
eigene Rechnung bei der Vorsorgestiftung VSAO weiter zu
führen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet.
Versichert sind die Leistungen gemäss dem gültigen
Vorsorgeplan des Arbeitgebers.
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Website. Dieses
ist uns zwingend vor dem Beginn des unbezahlten Urlaubes
ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet
einzureichen.
Zusätzlich zur «Risikoversicherung bei unbezahltem
Urlaub» empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Abredeversicherung
UVG (Weiterführung der Nichtberufsunfallversicherung
für maximal 180 Tage). Wenden Sie sich für den
Abschluss dieser Versicherung bitte vor dem Ende Ihrer
Anstellung an Ihren Arbeitgeber.
Bei Ihrem Austritt aus der Vorsorgestiftung
VSAO
Austritt
Die ausgefüllte und vom Arbeitgeber und Ihnen unterzeichnete
Formular „Austrittsmeldung“ ist nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses der Vorsorgestiftung VSAO
zuzustellen. Treten Sie nicht unmittelbar nach dem Austritt
eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz
während maximal eines Monats unverändert bestehen
(Nachdeckung).
Übertragung der Austrittsleistung
Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung ein oder
wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw.
Versicherung eröffnet, benötigen wir von Ihnen
den entsprechenden Einzahlungsschein bzw. die Kopie des
Eröffnungsantrages (Freizügigkeitskonto/-police).
Die Übertragung in andere ausländische Rentenversicherungen
als die Ärzteversorgungen in Deutschland ist ausgeschlossen.
Freizügigkeitskonto bei der Vorsorgestiftung
VSAO
Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues Vorsorgeverhältnis,
kann Ihr Freizügigkeitsguthaben während maximal
zwei Jahren bei der Vorsorgestiftung VSAO belassen werden.
Das Kapital wird zu den jeweils gültigen Zinssätzen
verzinst. Melden Sie uns bitte Änderungen Ihres Zivilstandes
oder Ihrer Adresse.
Barauszahlungen
Es besteht für Sie die Möglichkeit, das Alterssparkapital
in folgenden Fällen bar zu beziehen:
bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
(spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit)
bei definitivem Verlassen der Schweiz (spezielle Regelungen
gelten bei der Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat und
der gleichzeitigen Unterstellung einer obligatorischen
Rentenversicherung)
wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag
der versicherten Person
Unser Formular «Gesuch um Barauszahlung» stellen
wir Ihnen auf Anfrage zu.