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Checkliste
Unterbruchsversicherung
Unbezahlter Urlaub
Unterstützungsvertrag
Reglementarischer Einkauf
Scheidung
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Wohneigentumsförderung
Hypotheken
Freizügigkeitskonto
Austritt
Stiftungsreglement
 
Checkliste Arbeitnehmer
Bei Ihrem Eintritt in die Vorsorgestiftung VSAO

Eintritt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie spätestens 30 Tage nach Stellenantritt bei der Vorsorgestiftung VSAO anzumelden.

Übertragung der Freizügigkeitsleistung

Beim Eintritt in die Vorsorgestiftung VSAO sind Sie verpflichtet, die bestehenden Freizügigkeitsleistungen zur Äufnung des Alterssparkapitals einzubringen. Das Formular «Freizügigkeitsleistung» für die Übertragung der Kapitalien erhalten Sie mit dem ersten Versicherungsausweis.Während Ihrer Versicherungszeit bei der Vorsorgestiftung VSAO

Mutationen

Sämtliche Änderungen (auch unterjährige) Ihres Lohnes, Beschäftigungsgrades, Zivilstandes, Ihrer Adresse oder die Meldung eines unbezahlten Urlaubes (ohne gewünschten Risikoversicherungsschutz) sind uns durch den Arbeitgeber mitzuteilen.

Unterstützungsvertrag

Leben Sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auch unter Personen gleichen Geschlechts, wird diese Gemeinschaft der Ehe unter den Voraussetzungen gemäss Stiftungsreglement Art. 5.3.1 gleichgestellt. Das Formular «Unterstützungsvertrag» kann bei uns angefordert oder auf unserer Website bezogen werden.

Reglementarischer Einkauf

Ein reglementarischer Einkauf erhöht Ihre künftige Altersleistung. Die Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme muss bei uns angefordert werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufsbetrages müssen Sie bei der zuständigen Steuerbehörde abklären. Nach getätigtem Einkauf kann die daraus resultierende Leistung in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.

Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)

Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine neue, zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen nicht gekürzt.

Hypotheken

Die Vorsorgestiftung VSAO gewährt Ihnen zu attraktiven Zinssätzen auf Antrag hin, im Rahmen Ihrer vorhandenen finanziellen Möglichkeiten, grundpfandgesicherte Darlehen ausschliesslich für selbst bewohntes Wohneigentum (Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum).


Weiterführung der Risikoversicherung bei einem Arbeitsunterbruch

Stellenunterbruch (Ende der Anstellung / Reduktion des Beschäftigungsgrades)

Bei einem Stellenunterbruch oder einer Reduktion Ihres Beschäftigungsgrades (für Personen unter 50 Jahren mit gültiger Niederlassung in der Schweiz) können Sie die Risikoversicherung (Rentenleistungen bei Invalidität/Tod durch Unfall/Krankheit) für maximal 2 Jahre auf eigene Rechnung weiter führen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan «Unterbruchsversicherung».

Der Antrag (Formular bitte bei der Vorsorgestiftung VSAO anfordern) muss bis spätestens 2 Monate nach dem Ende Ihrer Anstellung bei uns eingereicht werden.

Zusätzlich zur «Unterbruchsversicherung» empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Abredeversicherung UVG (Weiterführung der Nichtberufsunfallversicherung für maximal 180 Tage). Wenden Sie sich für den Abschluss dieser Versicherung bitte vor dem Ende Ihrer Anstellung an Ihren Arbeitgeber.

Unbezahlter Urlaub (ungekündigte Anstellung)

Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes besteht kein Versicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit, die Risikoversicherung (Rentenleistungen bei Invalidität/Tod durch Unfall/Krankheit für maximal 18 Monate auf eigene Rechnung bei der Vorsorgestiftung VSAO weiter zu führen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem gültigen Vorsorgeplan des Arbeitgebers.

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Website. Dieses ist uns zwingend vor dem Beginn des unbezahlten Urlaubes ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet einzureichen.

Zusätzlich zur «Risikoversicherung bei unbezahltem Urlaub» empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Abredeversicherung UVG (Weiterführung der Nichtberufsunfallversicherung für maximal 180 Tage). Wenden Sie sich für den Abschluss dieser Versicherung bitte vor dem Ende Ihrer Anstellung an Ihren Arbeitgeber.


Bei Ihrem Austritt aus der Vorsorgestiftung VSAO

Austritt

Die ausgefüllte und vom Arbeitgeber und Ihnen unterzeichnete Formular „Austrittsmeldung“ ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Vorsorgestiftung VSAO zuzustellen. Treten Sie nicht unmittelbar nach dem Austritt eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal eines Monats unverändert bestehen (Nachdeckung).

Übertragung der Austrittsleistung

Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung ein oder wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw. Versicherung eröffnet, benötigen wir von Ihnen den entsprechenden Einzahlungsschein bzw. die Kopie des Eröffnungsantrages (Freizügigkeitskonto/-police).
Die Übertragung in andere ausländische Rentenversicherungen als die Ärzteversorgungen in Deutschland ist ausgeschlossen.

Freizügigkeitskonto bei der Vorsorgestiftung VSAO

Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues Vorsorgeverhältnis, kann Ihr Freizügigkeitsguthaben während maximal zwei Jahren bei der Vorsorgestiftung VSAO belassen werden. Das Kapital wird zu den jeweils gültigen Zinssätzen verzinst. Melden Sie uns bitte Änderungen Ihres Zivilstandes oder Ihrer Adresse.

Barauszahlungen

Es besteht für Sie die Möglichkeit, das Alterssparkapital in folgenden Fällen bar zu beziehen:

bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit)

bei definitivem Verlassen der Schweiz (spezielle Regelungen gelten bei der Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat und der gleichzeitigen Unterstellung einer obligatorischen Rentenversicherung)

wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag der versicherten Person

Unser Formular «Gesuch um Barauszahlung» stellen wir Ihnen auf Anfrage zu.
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