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Austritt
Die ausgefüllte Austrittsmeldung wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der Vorsorgestiftung VSAO zugestellt. Treten Sie nicht unmittelbar nach Austritt eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal eines Monats unverändert bestehen.
Übertragung der Freizügigkeitsleistung
Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung ein oder wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw. Versicherung eröffnet, benötigen wir von Ihnen den entsprechenden Einzahlungsschein.
Freizügigkeitskonto bei der Vorsorgestiftung VSAO
Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues Vorsorgeverhältnis, kann Ihr Freizügigkeitsguthaben während maximal zwei Jahren bei der Vorsorgestiftung VSAO belassen werden. Das Kapital wird zu den jeweils gültigen Zinssätzen verzinst.
Barauszahlungen
- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb *
- bei definitivem Verlassen der Schweiz
- wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag der versicherten Person

* spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit
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