| Austritt |
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| Die ausgefüllte Austrittsmeldung wird
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitgeber der Vorsorgestiftung VSAO zugestellt. Treten
Sie nicht unmittelbar nach Austritt eine neue Arbeitsstelle
an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal
eines Monats unverändert bestehen. |
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| Übertragung der Freizügigkeitsleistung |
| Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung
ein oder wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank
bzw. Versicherung eröffnet, benötigen wir von
Ihnen den entsprechenden Einzahlungsschein. |
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| Freizügigkeitskonto bei der Vorsorgestiftung
VSAO |
| Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues
Vorsorgeverhältnis, kann Ihr Freizügigkeitsguthaben
während maximal zwei Jahren bei der Vorsorgestiftung
VSAO belassen werden. Das Kapital wird zu den jeweils
gültigen Zinssätzen verzinst. |
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| Barauszahlungen |
- bei Aufnahme einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit im Haupterwerb *
- bei definitivem Verlassen der Schweiz
- wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag
der versicherten Person
* spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit |
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