Ein reglementarischer Einkauf erhöht
Ihre zukünftige Altersleistung. Die Berechnung der
maximal möglichen Einkaufssumme muss bei uns angefordert
werden. Der Einkauf kann in der laufenden Steuerperiode
vollumfänglich ausgewiesen werden. Nach getätigtem
Einkauf darf die daraus resultierende Leistung in den
nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.
Was ist ein reglementarischer Einkauf?
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Einzahlung in
die Pensionskasse, mit dem Ziel, das eigene Alterssparkapital
zu erhöhen. In der Regel erfolgt die Zahlung einmal
jährlich.
Was sind meine steuerlichen Vorteile?
Die volle steuerliche Abzugsfähigkeit ist in der
Regel gegeben. Für spezifische Informationen kontaktieren
Sie bitte die zuständige Steuerbehörde.
Wie kann ich meine maximale Einkaufssumme berechnen
lassen?
Ein entsprechendes Antragsformular stellen wir Ihnen gerne
zu (elektronisch oder auf Wunsch per Post).
Ich habe bereits im letzten Jahr eine Berechnung
erhalten. Muss ich in diesem Jahr wieder den Antrag ausfüllen?
Ja. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Berechnung gilt,
solange sich die entsprechenden Angaben (Arbeitgeber,
Lohn, Beschäftigungsgrad, Alter etc.) nicht ändern.
Ich habe den Antrag ausgefüllt und abgeschickt.
Was passiert als nächstes?
Sie erhalten nach zirka einer Woche die Berechnung der
maximalen Einkaufssumme per Post zugestellt. Dem Schreiben
liegt ein roter Einzahlungsschein bei, welchen Sie für
den Einkauf verwenden können. Vergessen Sie nicht,
Ihren Namen, die SV-Nr. sowie den Zahlungszweck zu erwähnen.
Zögern Sie nicht bis zum letzten Moment, um eine
Einzahlung zu tätigen. Wir empfehlen generell, die
Zahlung vor den Feiertagen im Dezember auszuführen,
da es unter Umständen zu Verzögerungen im Bankenverkehr
kommen kann. Einlagen, die erst im Jahr 2012 bei uns eingehen,
dürfen wir nicht als Einkäufe für das Steuerjahr
2011 bescheinigen.
Nach getätigtem Einkauf darf die daraus resultierende
Leistung in den nächsten drei Jahren nicht in Kapitalform
bezogen werden.
Erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem zuletzt getätigten
reglementarischen Einkauf eine Kapitalauszahlung, muss
damit gerechnet werden, dass die zuständige Steuerbehörde
den bereits gewährten Abzug vom steuerbaren Einkommen
aberkennen wird.
Ich habe noch weitere Fragen.
Gerne sind wir telefonisch unter 031 350 46 54 (Hr. Rambaldi)
oder 031 350 46 00 (Zentrale) für Sie erreichbar.