Bei einem Stellenunterbruch oder einer
Reduktion Ihres Beschäftigungsgrades (für Personen
unter 50 Jahren mit gültiger Niederlassung in der
Schweiz) können Sie die Risikoversicherung für
maximal zwei Jahre auf eigene Rechnung weiter führen.
Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet.
Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan
«Unterbruchsversicherung».