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Unterbruchsversicherung
Bei einem Stellenunterbruch oder einer Reduktion Ihres Beschäftigungsgrades (für Personen unter 50 Jahren mit gültiger Niederlassung in der Schweiz) können Sie die Risikoversicherung für maximal zwei Jahre auf eigene Rechnung weiter führen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan «Unterbruchsversicherung».

Hier können Sie das Merkblatt zur Unterbruchsversicherung und den Vorsorgeplan 94 herunterladen.
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Downloads
Merkblatt zur Unterbruchsversicherung
Vorsorgeplan 94
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