Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes
besteht kein Versicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit,
die Risikoversicherung für maximal 18 Monate auf
eigene Rechnung weiter zu führen. Das Alterssparkapital
wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen
gemäss dem gültigen Vorsorgeplan des bisherigen
Arbeitgebers.
Hier können Sie den Antrag
sowie das Merkblatt
herunterladen.