| Unsere Vorteile |
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| Erbringung von Überbrückungsrenten
aus Stiftungsmitteln bei Invalidität |
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| Keine Kürzung der Risikoleistungen
bei Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) |
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| Klare Trennung der Alters- und Risikoleistungen |
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| Keine Belastung der Versicherten und der
Arbeitgeber für den Sicherheitsfonds |
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| Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft,
auch unter Personen gleichen Geschlechts, wird unter Erfüllung
von restriktiven Bedingungen der Ehe gleichgestellt |
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| Tiefe Verwaltungskosten |
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| Keine Kürzung der Risikoleistungen
bei Kapitalauszahlung infolge Ehescheidung |
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| Keine Kürzung des Umwandlungssatzes
bei Pensionierung ab Alter 62 |
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| Keine Gesundheitsprüfung auf dem überobligatorischen
Teil |
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| Der Entscheid für die Kapitalauszahlung
ist auf drei Monate vor der Pensionierung verkürzt
worden |
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| Im Todesfall, ohne rentenberechtigte Nachkommen,
wird ein Todesfallkapital in der Höhe eines Bruttojahreslohnes,
höchstens jedoch das am Todestag vorhandene Alterssparkapital,
ausgerichtet |
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| Teuerungsanpassung aller Renten |
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