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Unsere Vorteile
Erbringung von Überbrückungsrenten aus Stiftungsmitteln bei Invalidität
Keine Kürzung der Risikoleistungen bei Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF)
Klare Trennung der Alters- und Risikoleistungen
Keine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber für den Sicherheitsfonds
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch unter Personen gleichen Geschlechts, wird unter Erfüllung von restriktiven Bedingungen der Ehe gleichgestellt
Tiefe Verwaltungskosten
Keine Kürzung der Risikoleistungen bei Kapitalauszahlung infolge Ehescheidung
Keine Kürzung des Umwandlungssatzes bei Pensionierung ab Alter 62
Keine Gesundheitsprüfung auf dem überobligatorischen Teil
Der Entscheid für die Kapitalauszahlung ist auf drei Monate vor der Pensionierung verkürzt worden
Im Todesfall, ohne rentenberechtigte Nachkommen, wird ein Todesfallkapital in der Höhe eines Bruttojahreslohnes, höchstens jedoch das am Todestag vorhandene Alterssparkapital, ausgerichtet
Teuerungsanpassung aller Renten
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