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| Beitragsfreies Alterssparkonto |
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| Sofern ein neues Beschäftigungsverhältnis besteht, ist
die Austrittsleistung zwingend an die Vorsorgeeinrich
tung des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Besteht kein
neues Beschäftigungsverhältnis, bitten wir Sie, uns
mitzuteilen, wohin die Freizügigkeitsleistung über
wiesen werden soll. |
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| Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im
Haupterwerb oder bei definitiver Abreise ins Ausland
haben Sie die Möglichkeit, gegen Nachweis, die
Barauszahlung zu verlangen. Das entsprechende
Antragsformular kann bei uns angefordert werden. Die
Barauszahlung ist nur innerhalb eines Jahres nach
Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit
möglich. |
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| Ohne Ihre Mitteilung wird das Freizügigkeitsguthaben
unaufgefordert an die Stiftung Auffangeinrichtung
BVG überwiesen. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG
richtet für Sie ein Freizügigkeitskonto ein. |
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Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitskonten Postfach 2861 8036 Zürich
Telefon 041 799 75 75 |
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| Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. |